Im Internet ist das Angebot von Ärzten unterrepräsentiert, was oft direkt mit dem Werbeverbot in Zusammenhang steht. Doch ist eine informative Homepage nicht gleichzusetzen mit Werbung. Ärzte können Ihren Patienten eine ganze Palette von umfassenden Informationen anbieten.
Liberalisierten Werbevorschriften
Am 1. Februar 2003 sind die liberalisierten Werbevorschriften der Berufsordnung
für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen in Kraft getreten. Ärzte
dürfen zwar nicht für ihre Leistung werben, aber sie dürfen sonst eine breite
Palette von Information für Ihre Patienten oder potentiellen Patienten darstellen.
Richtlinien für Ärzte
In folgende Beschreibung der Richtlinien für Ärzte, informiert die
Rechtsabteilung der Landesärztekammer Hessen (laekh.de)
darüber, welche Informationen Ärztinnen veröffentlichen dürfen:
:: Darstellungsmöglichkeiten
des Arztes in Computer Kommunikationsnetzen
Die Erstellung von Informationen für Patienten
Die Erstellung von Information für Patienten im Internet stellt eine
zweifaches Herausforderung dar.
Mustervorlage von ÄZQ
:: Hier
können Sie eine Mustervorlage zur Erstellung von Behandlungsingomationen
herunterladen
Dieser Hinweis zur Erstellung medizinischer Fachinformation für Laien
orientiert sich am DISCERN-Handbuch für gute Patienten Informationen
(www.discern.de) und ist
von dem Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (www.aezq.de)
herausgegeben.
Aktualisiert 23.05.04 |