Yvonne Silber
Multimedia Designerin

Der Arzt im Internet

Im Internet ist das Angebot von Ärzten unterrepräsentiert, was oft direkt mit dem Werbeverbot in Zusammenhang steht. Doch ist eine informative Homepage nicht gleichzusetzen mit Werbung. Ärzte können Ihren Patienten eine ganze Palette von umfassenden Informationen anbieten.

Liberalisierten Werbevorschriften
Am 1. Februar 2003 sind die liberalisierten Werbevorschriften der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen in Kraft getreten. Ärzte dürfen zwar nicht für ihre Leistung werben, aber sie dürfen sonst eine breite Palette von Information für Ihre Patienten oder potentiellen Patienten darstellen.

Richtlinien für Ärzte
In folgende Beschreibung der Richtlinien für Ärzte, informiert die Rechtsabteilung der Landesärztekammer Hessen (laekh.de) darüber, welche Informationen Ärztinnen veröffentlichen dürfen:

:: Darstellungsmöglichkeiten des Arztes in Computer Kommunikationsnetzen

Die Erstellung von Informationen für Patienten
Die Erstellung von Information für Patienten im Internet stellt eine zweifaches Herausforderung dar.

  1. Studien zeigen, dass längere Texte ungern am Bildschirm gelesen werden. Texte sollen kurz gefasst werden und leicht erfassbar sein. (siehe Bildschirm-Texte erstellen)

  2. Die Aufbereitung von Fachinformation für Laien muss informativ und gleichzeitig leicht verständlich sein.

Mustervorlage von ÄZQ
:: Hier können Sie eine Mustervorlage zur Erstellung von Behandlungsingomationen herunterladen

Dieser Hinweis zur Erstellung medizinischer Fachinformation für Laien orientiert sich am DISCERN-Handbuch für gute Patienten Informationen (www.discern.de) und ist von dem Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (www.aezq.de) herausgegeben.

 

Aktualisiert 23.05.04